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Obwohl die Lese-Rechtschreibstörung sogar im ICD -10 der Weltgesundheitsorganisation WHO eine Erwähnung findet, bleiben die Eltern betroffener Schüler im Regelfall leider mit der Finanzierung der Förderung allein.

Auch bei erwiesener Legasthenie oder Lese-, Rechtschreibschwäche haben die Krankenkassen keine Übernahmeverpflichtung trotz der Heilmittelrichtlinien, verweigern diese oft und verweisen auf Urteile der Bundessozialgerichte.

Daher ist es leider so , dass gesetzliche Krankenkassen generell diese Kosten nicht übernehmen und man bei Privatkassen individuell anfragen muss. In wenigen Fällen wird dies dann von den Privatkassen übernommen.

MALLORCA: Hier gilt leider das gleiche, zumal die Spanischen Privatkassen und auch die Seguridad Social grundsätzlich logopädische Therapie als auch Legasthenietraining nicht übernehmen!